Re: Gewährleistung

Antworten Neuer Beitrag Recht, Steuer und Versicherung Home

geschrieben von Hans (altes Forum) am Sonntag, 2. November 2003 19:11 Uhr

Als Antwort auf : "Gewährleistung":

Hallo<p>- wenn die Gewährleistung im Kaufvertrag nicht ausgeschlossen wurde, so beträgt sie 2 Jahre ab Kauf. Während der ersten 6 Monate der Gewährleistung muß der der Verkäufer beweisen, daß der Mangel bei der Übergabe nicht bestanden hat, danach kehrt sich die Beweislast um. Es ist daher wichtig innerhalb der ersten 6 Monate alle Mängel zu rügen. Das muß schiftlich erfolgen, entweder dadurch, daß der Verkäufer den Empfang der Mängelliste bestätigt oder eben per Einschreiben und Rückschein.<p>- Mängel, auf die im Kaufvertrag ausdrücklich hingewiesen wurde, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Steht dort etwa "leichter Ölverlust", so kann dieser Mangel nicht gerügt werden, es sei denn es handelt sich um "größeren Ölverlust" also mehr als nur leichten Ölverlust. Sollte der Händler mündlich auf den Mangel hingewiesen haben, so muß er diesen Hinweis beweisen, etwa durch Zeugen.<p>- Händler oder Privat: Das spielt hier vermutlich keine Rolle, weil er die Gewährleistung nicht ausgeschlossen hat. Nach den Umständen handelt es sich wohl um einen Händlerverkauf, da die MwST ausgewiesen wurde und ansonsten wohl eher eine Umgehung zu vermuten ist.<p>- Der Käufer hat Anspruch auf Beseitigung des Mangesl und zusätzlich auf Schadenersatz. Kann das Fahrzeug z.B. einige Tage nicht genutzt werden, weil es in Reparatur ist, so besteht Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung. Dieser Anspruch beseht unabhängig davon, ob das Fahrzeug während der Reparaturzeit tatsächlich genutzt worden wäre oder nicht. Der Verkäufer muß das Fahrzeug übrigens auch auf eigene Kosten beim Käufer abholen und wieder zurückbringen.<p>- Sollte der Händler die Reparatur der Mängel ablehnen, so empfiehlt sich ein Hinweis auf Schadenersatzpflicht und wenn das auch nichts hilft der Gang zum Anwalt. Die Anwaltskosten muß der Händler dann übrigens auch ersetzen.<p>Auf jeden Fall ist rasches und entschlossenes Handeln angezeigt.<p><br>Mfg<br>Hans<p>: Hallo Rechtsexperten<br>: Habe schon im Forum recheriert,es gibt hier eine <br>: menge Leute die rechtlich bewandert sind.Diese möchte ich um Hilfe bitten.Ich habe Kenntnisse zB.unterschied zwischen Gewähr und Garantie (beweislastumkehr nach 6 Mon.bei Gewaehrl.),also<br>: grundsätzliches ist mir nicht fremd.Im konkreten<br>: fall bin ich aber unsicher und bitte um rat.<br>: Ich habe ein Womo vom Vermieter gekauft ,der es aber vor 3Mon. umschrieb von Gbr (Firma )auf privat.Ist also nicht ganz klar ob der Kauf privat oder geschäftlich ist.Aber unabhänig davon muß er ob pr. oder Hdl.Gewähr ,er hat diese nicht ausgeschlossen (was er als pr.Mann könnte). <br>: Nun mein Fall:Ich habe bei der Besichtigung einen Ölverlust festgestellt .Auskunft seiner<br>: Werkstatt: chronisch bei Ducatos wäre nur ein schwitzen.Ich habe es so hingenommen ,durch Motorwäsche auch nicht stark sichtbar. Wir haben es auch nicht in den Vertrag als Preisminderung aufgenommen.Zu Hause habe ich den Tüvbericht gesehen.Plakette 6/02 erteilt Prüfergebnis:Motor/<br>: Getriebe undicht,Hydraulikleitungen undicht.<br>: Diese Mängel hat er nicht behoben ,wozu er lt. Tüv verpflichtet ist.Die Hydraulik ist so stark undicht das sie unbedingt (lt. Fiatwerkstatt) repariert werden muß.Der Motor ist so auf der grenze das ich 6/04 evtl. keinen Tüv mehr bekomme,würde es leichtes tropfen nennen.Er hat mich ja nur mündl. über schwitzen informiert,nicht aber das er Tüv Mängel nicht beseitigt hat.Normaler weise hätte er auch 6/03<br>: zum Tüv gemußt ,als Vermieter Womo.Dies hat er aber umgangen in dem er das Womo 6/03 als privat<br>: umgeschrieben hat.<br>: Die undichtigkeiten Hydraulikltg. dürften klar sein die hat er voll verschwiegen wie sieht es <br>: aus mit der abdichtung des Motors. Wenn der Tüv<br>: mir in 7 Monaten keine Plakette erteilt bleibe ich auf dem Schaden sitzen ,oder ist er in der Gewährleistung weil der defekt vor Kauf vorlag.<br>: Bitte gebt mir eure Rechtsmeinung wieder ,vielen <br>: Dank im im Voraus.<br>: Norbert<p>: Ps. Habe mich entschieden den Text neu zu schreiben,der erste war zu unübersichtlich!<p><br>

Antworten:

Zurück zum Forum Recht, Steuer und Versicherung

Diese Seite weiterempfehlen
Das offizielle Protest-T-Shirt gegen die Steuererhöhung - hier gibt's die Infos:
 
Wohnmobile Steuererhöhung Protest-T.Shirt


Zur Zeit sind 2794 Besucher im Wohnmobile.Net

Neueste Beiträge im Forum:
05.09 14:26:
Re: allgemein kaufberatung wohnmobil

03.09 14:20:
Re: Electrolux Kühlschrank geht nicht bei 220 V

02.09 22:51:
Betriebsanleitung IVECO 35C13

02.09 21:20:
Re: Electrolux Kühlschrank geht nicht bei 220 V

02.09 08:29:
Re: Electrolux Kühlschrank geht nicht bei 220 V

01.09 23:22:
Re: Electrolux Kühlschrank geht nicht bei 220 V

01.09 21:52:
Electrolux Kühlschrank geht nicht bei 220 V

01.09 15:59:
gebraucht Markise für Womo

31.08 22:15:
Re: Magnetschalter

31.08 13:52:
Re: Will im T4 Dehler vorrübergehend wohnen....

31.08 13:20:
Re: allgemein kaufberatung wohnmobil

31.08 10:01:
Will im T4 Dehler vorrübergehend wohnen....

31.08 00:29:
Re: allgemein kaufberatung wohnmobil

31.08 00:23:
Re: Vorstellung und frage

31.08 00:13:
Re: 3-Phasen Wechselrichter


Ein Projekt der
proMedia Internet KG proMedia Internet KG
Intelligent Art