geschrieben von Josef (Admin) (altes Forum) am Mittwoch, 15. Oktober 2003 21:10 Uhr
Als Antwort auf : "Re: Kann leider nicht anders: Auflastung":
:Ein Hersteller kann grundsätzlich nur sehr eingeschränkt für Änderungen geradestehen, die Kunden am Produkt durchführen.<p>Hallo,<br>zumindest dieser Punkt wird seitens Ford fast vorbildlich erfüllt.<br>In der Unbedenklichkeitsbescheinigung steht haargenau welche Teile zu ändern sind.<br>Seit 2003 MUSS ein Vetragshändler zusätzlich die Ausführungen der Änderungen bestätigen.<br>Somit gilt deine obige Aussage, zumindest für Ford, so nicht.<br>Und die von dir zitierten SV des TÜV tragen keine Auflastung bei Fords ohne diese erfüllten Bedingungen ein.<br>Nachrichtlich: Da bei meinem eine technische, keine Gutachtenauflastung, gemacht wurde, gab es keinerlei Reduzierung der Anhängelasten.<br>Gruß Josef<br>
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