Re: Kann leider nicht anders: Auflastung

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geschrieben von Stefan (altes Forum) am Montag, 13. Oktober 2003 11:10 Uhr

Als Antwort auf : "Kann leider nicht anders":

Also:<br>Bei uns sind die TÜV-Sachverständigen Sachverständige, d.h. sie können in Einzelabnahme ALLES begutachten. Wenn sie nach Prüfung ihr OK geben, ist das technich in Ordnung. Die gild für alle Fälle, in denen keine andere Vorschrift nachgewiesen werden kann (die hätte der TÜV-SV dann nämlich verletzt).<p>Nun zur Auflastung: Auch unser Trafic ist seit 12 Jahren aufgelastet auf 2810kg, völlig ohne Hersteller-Erklärung o.Ä.. Ein Hersteller kann grundsätzlich nur sehr eingeschränkt für Änderungen geradestehen, die Kunden am Produkt durchführen. Die einzige Konsequenz der Auflastung ist, daß das zulässige Gesamtgewicht des Zuges, also Trafic + Hänger, wieder 4,8t betragen muß, entsprechend wurde meine Anhängelast reduziert (um 20kg). Die hatte ich nämlich vorher profilaktisch (für bis 10% Steigung) auf das maximum hochschreiben lassen. Dafür ist allerdings eine Herstellerbescheinigung nötig und auch immer zu bekommen, da diese sich auf Angaben zur Bremsanlage bezieht. (In Frankreich gibt es wegen anderer Grenzen bei Steuern und Versicherungen übrigens 3,5t-Trafics)<p>Und mal ganz allgemein: Warum habt Ihr immer alle so Angst vor dem TÜV???? Bei uns ist es halt nun mal so geregelt, das der Sachverständige (SV) mit einem Bein mit verhaftet ist, falls etwas pasiert. Konsequenz? Man muß den SV Gelegenheit geben, das Vorhaben zu prüfen, evtl. Vorschriften zu Blättern etc. etc. Ich gehe B E V O R ich irgend etwas ändere (aktuell: bevor ich meinen nächsten Bus kaufe) mit (zu bezahlendem Termin, 1/2h Beratung kostet so um 40,- €, ist eine reelle Ingenieurleistung, in der Firma muß ich mehr für solche Aufträge bezahlen) möglichst guten Skizzen zum TÜV, frage nach dem für diesen Spezialfall Zuständigen, komme ggfs. noch mal wieder, und spreche dann alles mit ihm durch. Wenn möglich lasse ich mir die Zeichnungen Stempeln, dann hat der SV später nur noch zu prüfen, ob auch so gebaut wurde wie gezeichnet (in der Industrie ist das eine "Vorprüfung"). Wenn es Einwände gigbt, sind die in diesem Stadium technischer Natur und man kann sie objektiv prüfen, widerlegen, das Gegenteil vorrechnen etc. <p>Im Falle der Auflastung besteht die Änderung im Einschlagen des neuen ZGG in´s Typenschild. Dazu habe ich eine aktuelle Wiegekarte von der nächsten Kiesgrube (hauptsache die Waage ist gültig geeicht) und die Schlagzahlen mit zum Eintragetermin gebracht und mit dem TÜV-SV das Typenschild geändert. Anschließend natürlich noch ´nen neuen Schein bei der Zulassung holen und fertig. <p>Das Hauptproblem ist aber, daß nicht mehr alle Finanzämter solche Regelausnutzungsänderungen anerkennen! Das ist viel wichtiger vorher zu klären. Auch hier immer freundlich offen ´ran, mit hat sogar der Finanzbeamte geholfen, als die Zulassungstelle einen Fehler gemacht hatte (Schlüsselzahlen waren falsch, kann mal vorkommen)<p>Viele Grüße <br>Stefan<p><br>: : Ich habe es geschafft mein kurzer Trafic hat jetzt auch ein zulässiges Gesamtgewicht von 2810 kg, obwohl sich Renault quergestellt hat.<br>: : Ich habe einen sehr netten Wohnmobilbauer gefunden, der die Auflastung ohne technische Änderungen mit seinem TÜV gemacht hat.<br>: : Wer die Adresse braucht, kann mir gerne eine Mail schicken.<p>: Simona,<br>: Glückwunsch zum Steuersparen.<br>: Aber immer stellt sich mir die Frage:<br>: Wenn dir das Werk nicht die Freigabe gibt, ob ohne oder mit Umbauten, UND du wirklich die höhere Zuladung BRAUCHST, ist dir dann bei den Kurven und Gefällen wohl im Bauch ?<br>: Ok du hast einige Unterschriften, aber leider wirst du die erst wirklich brauchen wenn es schon weh getan hat.<br>: Will echt nicht miesmachen nur zum Grübeln anstiften.<br>: Ok, zig % brauchen ein paar Kilo Eichels wegen, und werden die Tonnage nie auf Teer erreichen, aber die die echt 600 Kg mehr Campingmöbel mitnehmen wollenmüssen ?<br>: Gruß (wirklich)<br>: Josef<br>: *der2810kgbrauchteundfährt*<p><br>

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