geschrieben von schnurgly (altes Forum) am Montag, 13. Oktober 2003 00:10 Uhr :
Ich will eine Klappbank in meinen Vito einbauen. Die Klappbank hat 4 Befestigungspunkte am Boden. 2 Punkte haben auch mit Gurtverankerung zu tun.<br>In dem Teilegutachten ist erwähnt, dass geprüfte Sitzbänke vom VW T4 übernommen werden können.<br>Ich habe nur eine tech Zeichnung, über die vier Punkte, welche Positionen sie im T4 haben. Im T4 sind teilweise Verschraubungen vorhanden. Im Vito nicht, daher muss ich durch den Boden bohren.<br>Sind das laut Teilegutachten mit Plan geprüfte Punkte?<br>Ein TÜV-Prüfer sagt ich soll mich genau an Herstellervorgaben (auch wenn anderes besser ist) halten. Ein anderer TÜV-Prüfer sagt, ich soll noch U-Profile anbringen (statt Unterlegscheiben).<br>Ich will die Bank schon sehr stabiler einbauen, als Herstellerangaben. Doch was ist nach einem Crash, wenn die klagende Person, die einwandfreie Montage der Bank anzweifelt. Da wird der TÜV-Eintrag nicht viel helfen, oder<br>
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