geschrieben von jens voshage (altes Forum) am Sonntag, 28. September 2003 21:09 Uhr
Als Antwort auf : "Re: schnell handeln":
: Hallo Riesemobilgemeinde,<p>wie schon mehrfach ausgeführt: mit dem neuen gewährleistungsrecht ist der kunde nach sechs monaten schlechter dran, als früher mit garantie der hersteller. und die dichtheitsgarantie wird bei sehr vielen womos durch die garantiebedingungen ausgehebelt werden (jährlicher dichtheitstest, möglichst auch noch bei vorgeschriebenen händlern und nicht zu vergessen: eine vom einem prokuristen unterschriebene garantieurkunde).<br>aber recht gebe ich dir: es muss für die hersteller erst teuer werden, damit sich was ändert. und das geht nur, wenn wir alle den händlern druck machen und nicht klein beigeben.<br>eine frage bleibt mir allerdings noch: was macht man gegen einen händler, der ein womo mit massivem feuchtigkeitsschaden zurück nimmt und es dann sofort wieder anbietet. und dabei den feuchtigkeitsschaden selbst auf schriftliche nachfrage nicht erwähnt. ich habe es bei einem mi-mobile-händler ausprobiert. ich wusste von einem forums-mitglied, dass sein womo mit wasserschaden wieder beim händler steht, habe diesen angefragt und keinen hinweis auf den vorschaden bekommen.<br>jens<br>jens<br>
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