geschrieben von embe (altes Forum) am Freitag, 26. September 2003 08:09 Uhr
Als Antwort auf : "schnell handeln":
Kann jens hierbei nur zustimmen, eile ist in jedem falle angesagt, schon aus gründen der schadensminderungspflicht.<br>Da wir einen jarhundertsommer hatten dürfte es schwer fallen anzuführen , daß der schaden erst jetzt entstandensein dürfte.<br>In jedem falle schriftlich in kenntnis setzen und um stellungnahme bitten.<br>Hier habt ihr die adresse eines wirklich netten, freundlichen, kompetenten Anwalts, der sich auf dieses gebiet spezialisiert hat und sich bestens auskennt.<p>Ulrich Daehn Rechtsanwalt<br>Postfach 2001<br>D-36230 Bad Hersfeld<br>0171-8240489<br>Fax: 06621-918577<br>daehnsmail@t-online.de <br>Hier seid ihr in besten händen.<p>Viel Glück<p>P.S.<p>bestellt einen schönen Gruß von Marius<br>
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