geschrieben von UliF (altes Forum) am Donnerstag, 25. September 2003 11:09 Uhr
Als Antwort auf : "Weiche Stelle am Alkoven, was sollen wir tun???":
: Hallo an alle,<br>: leider ist mir momentan nicht zum Lachen zumute. <br>: Wir haben im Dezember 2002 ein Womo gebraucht beim Händler gekauft. Am Anfang waren einige Kleinigkeiten, wie Boilerplatine usw. defekt, das wurde uns widerwillig vom Händler erstattet ( nachdem wir mit Rechtsanwalt gedroht haben).<br>: Jetzt haben wir im Urlaub eine weiche Stelle genau am Bug am Alkoven zwischen Dach und Seitenwand entdeckt. Man kann am Rand ca. 1,5 cm die Seitenwand eindrücken, wo eigentlich Holz sein müßte.<br>: Es zeigen sich auf der Innenverkleidung auch braune Flecken ( Stockflecken oder so )<br>: Nach der neuen Rechtslage müssen wir nun Beweisen, daß der Mangel bereits im Dezember 2002 vorhanden war, damit der verkaufende Händler die Reparatur übernimmt. Kostenschätzung laut einem anderen Händler ab 2.000,-- EUR aufwärts je nach Fortschritt des Wassers und Holzverfalls. <br>: Unser Problem, wie sollen wir das Beweisen und kann man das überhaupt zeitlich einschätzen, wann das Wasser eingedrungen ist? <br>: Wir wollen schließlich nicht die Pferde scheu machen und Anwalt, Gutachter und Gericht einschalten und am Ende kann keiner Beweisen, wann der Sachmangel entstanden ist und wir bleiben auf den gesamten Kosten sitzen.<br>: Was können wir nun tun. Bitte, wer weiß Rat.<br>: Vielen Dank.<br>: Irene<p><br>Hallo Irene,<p><br>meiner Meinung nach, muss der Schaden schon älter als 6 Monate sein. Wenn er erst ein halbes Jahr alt wäre, hättet Ihr evtl. nasse Stellen im Alkoven; wenn die Wand aber schon weich ist, ist das dahinter liegende Holz schon total vergammelt.... und das passiert nicht in einem halben Jahr. Das Beste wäre, sich an einen Gutachter zu wenden, der Euch auf jeden Fall genau sagen kann, ob der Schaden schon älter ist. Kostet natürlich (leider) ein paar Euronen.
((<p><br>Grüße Uli, der auch schon einen Wasserschaden hinter sich hat. <p><br>
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