geschrieben von jens voshage (altes Forum) am Mittwoch, 24. September 2003 14:09 Uhr
Als Antwort auf : "Weiche Stelle am Alkoven, was sollen wir tun???":
als aller erstes solltest du den verkäufer schriftlich und nachweisbar von dem schaden in kenntnis setzten. ohne irgend welche weitere aussagen bezüglich der schadenregulierung oder so.<br>gleichzeitig würde ich nach einem rechtsanwalt suchen, der sich im gewährleistungsrecht auskennt. ich meine hier oder bei "aufbau" wäre von einem teilnehmer ein hinweis auf einen guten anwalt gepostet worden, habe auf die schnelle aber nichts gefunden. auf eigene faust oder mit einem unbedarften anwalt wirst du jedoch sicherlich über die vielen kleinen juristischen fallstricke stolpern.<br>wenn es dann wirklich weitergeht, ist vielleicht der gutachterhinweis von dietrich d. hilfreich. wobei ich dir echt keinen gutachterstreit wünsche. <br>jens<br><ul><li><a href="http://www.wohnmobile.net/forum/recht/messages/1297.html">dietrichs recherche-ergebnis</a></ul>
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