geschrieben von Bernd (altes Forum) am Donnerstag, 28. August 2003 09:08 Uhr
Als Antwort auf : "Sonntagsfahrverbot":
Es ist doch ganz klar im Gesetz beschrieben: Das Sonntagsfahrverbot gilt für LKW über 7,5t und für Anhänger hinter LKW. <p>Alles andere ist davon nicht betroffen, auch keine Sattelzugmaschine, solange man solo fährt, also ohne Auflieger. <p>Ein Wohnmobil ist als sonstiges Kfz (SoKfz) eingetragen und damit kein LKW. <p>Anders sieht die Sache bei Überholverboten aus. Wenn ein Überholverbot oder Verbot der Durchfahrt für LKW über z.B. 3,5t ausgeschildert ist, dann gilt dies auch für SoKfz, wenn sie denn die 3,5t überschreiten (bei Zügen zählt die Summe des zGG beider Fahrzeuge!). <p>Busse sind davon nicht betroffen und auch keine PKW (es gibt ja PKW über 3,5t, den Mercedes Sprinter beispielsweise).<p>Übrigens erhöhen sich auch die Bußgelder für zu schnelles Fahren drastisch, wenn man einen Zug mit mehr als 3,5t zGG führt. Und die sind schnell erreicht: VW T4 (2810kg) + mittelgroßer Wohnwagen (1000kg) = 3810kg zGG. <br>
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