geschrieben von Brigitte Bergmann (altes Forum) am Donnerstag, 21. August 2003 15:08 Uhr :
<br>Hallo zusammen,<br>ich habe einen Hobby Wohnwagen Bj. 1999. Im Sommerurlaub 2001 beschloss ich den Wohnwagen am Urlaubsort in Frankreich unterzustellen. Der WoWa ist angemeldet und mit Haftpflicht und Teilkasko versichert. Nun ist der TÜV natürlich seit 2001 abgelaufen. Mich interessiert nun, ob es versicherungtechnisch zu Problemen kommt mangels gültiger TÜV Abnahme. Ist die TÜV Abnahme bei Teilkasko Schäden relevant ? <br>Für den Fall das ich den WoWa mal wieder mit nach Deutschland nehmen sollte, was muss ich da beachten ?<br>Rote Kennzeichen, oder wie funktioniert das ?<br>Vielen Dank für die Antworten...<br>Brigitte <br>
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