geschrieben von Burkhard (altes Forum) am Montag, 4. August 2003 15:08 Uhr
Als Antwort auf : "Parken mit dem Wohnmobil !":
: Hallo Ihr !<br>: Wir haben zum wiederholten mal von den Anwohnern eine mündliche Abmahnung bekommen, das wir unser neuerworbenes Wohnmobil nicht in einem Wohngebiet abstellen dürfen !<p>Wenn es sich um öffentlichen Verkehrsraum handelt gilt oben gesagtes. <p>Manchmal gehören die Zufahrten und "freien" Parkplätze, für z.B. Besucher und Anwohner, in Wohngebieten aber auch der Wohneigentümergemeinschaft WEG, d.h. die allgemeinen Parkplätze sind Gemeinschaftseigentum der WEG. Die WEG kann dann entsprechende Regelungen treffen. Dann sollte aber in der Hausordnung o.ä. dies klar definiert sein.<p>Gruß Burkhard<br>
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