geschrieben von Manfred (altes Forum) am Mittwoch, 30. Juli 2003 23:07 Uhr
Als Antwort auf : "Parken mit dem Wohnmobil !":
Hallo, das selbe Problem habe ich z.Zt. auch. (siehe Text von Manfred. Parken mit dem WOMO weiter unten). Habe Widerspruch eingelegt,da §12,3b nur für Anhänger gilt!§12,3a betrifft tatsächlich nur schwere Fahrzeuge!Geh mal in Google Suchmaschine und gebe STVO ein! Hier kannst Du es genau nachlesen. Es ist wie immer, ein WOMO-Besitzer beschreibt es ja: Nur Neid!Schöne WOMO-Fahrten wünscht Dir Manfred <p><br>
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