geschrieben von olaf (altes Forum) am Montag, 28. Juli 2003 17:07 Uhr
Als Antwort auf : "Re: Draufzugehen":
Hallo Gerhard,<p>: Was zunächst einmal sehr wichtig ist in diesem Zusammenhang: Sprich hier niemals von "Campen" oder gar "Wild Campen". Wild Campen ist in Deutschland generell verboten.<br>: Was Du getan hast: Du hast Dein (zugelassenes) Kraftfahrzeug auf einem öffentlichen Parkplatz ordnungsgemäß *geparkt*! <p>Ja genau, in diesem Sinne hab ich die "Anhörung" jetzt auch verfaßt. Mal sehen, was draus wird, ich werd Euch hier berichten...<p>: Im Zweifelsfalle würde ich einen Anwalt konsultieren.<p>Ist halt die Frage, wie weit man gehen soll. Einen Prozeß würde ich sicher nicht riskieren, dazu ist die Sache (anders als im thread oben) viel zu ungewiß. Schließlich will ich ja auch kein "Grundsatzurteil" schaffen, was dann künftig gegen jeden von uns verwendet werden könnte...<p>Gruß<br>Olaf<br><br>
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