geschrieben von Gerhard (mit Eura) (altes Forum) am Montag, 28. Juli 2003 00:07 Uhr
Als Antwort auf : "Re: Draufzugehen":
Hallo Olaf!<p>Was zunächst einmal sehr wichtig ist in diesem Zusammenhang: Sprich hier niemals von "Campen" oder gar "Wild Campen". Wild Campen ist in Deutschland generell verboten.<p>Was Du getan hast: Du hast Dein (zugelassenes) Kraftfahrzeug auf einem öffentlichen Parkplatz ordnungsgemäß *geparkt*! <p>Evtl. einen Strick drehen kann man Dir aus der Sache mit den Stühlen und dem Tisch.<p>Im Zweifelsfalle würde ich einen Anwalt konsultieren.<p>MfG<br>Gerhard<br><br>
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