geschrieben von Stefan (altes Forum) am Freitag, 25. Juli 2003 14:07 Uhr
Als Antwort auf : "Re: Parken mit Wohnmobil":
(3b) Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als zwei Wochen geparkt werden. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen. <p>Klare Sache : in der Schule wäre das das Thema verfehlt....<br>
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