geschrieben von Gerhard (mit Eura) (altes Forum) am Donnerstag, 24. Juli 2003 22:07 Uhr
Als Antwort auf : "Parken mit Wohnmobil":
: Ich parke mein Wohnmobil (2,81Tonnen, 5,60 m lang) auf einem öffentlichen Parkplatz. Das WOMO ragt nicht über den Parkplatz hinaus. Heute bekam ich Post von der Verbandsgemeinde, daß ich mein WOMO sofort entfernen soll.!Dies wäre in der STVO § 12 Abs. 3b geregelt: "Darf mit KFZ-Anhängern( auch Wohnwagen und Wohnmobile!) nicht länger als zwei Wochen geparkt werden." Ich habe mir den §12 Abs. 3b angeschaut, da steht nichts von WOMO`s, nur von Anhängern. Vielleicht kennt sich jemand aus. Vielen Dank!!!!!<p>Mach Dir da mal keine Sorgen. Bin zwar kein Jurist, aber des Lesens kundig (wohl im Gegensatz zu manchen Leuten in Deiner Verbandsgemeinde). $ 12 Abs. 3b bezieht sich ausschliesslich auf Anhaenger.<p>Mein Wohnmobil parkt auch auf einem oeffentlichen Parkplatz. Mitunter auch mal vier Wochen.<p>MfG<br>Gerhard<p><br>
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