geschrieben von Manfred (altes Forum) am Donnerstag, 24. Juli 2003 22:07 Uhr :
Ich parke mein Wohnmobil (2,81Tonnen, 5,60 m lang) auf einem öffentlichen Parkplatz. Das WOMO ragt nicht über den Parkplatz hinaus. Heute bekam ich Post von der Verbandsgemeinde, daß ich mein WOMO sofort entfernen soll.!Dies wäre in der STVO § 12 Abs. 3b geregelt: "Darf mit KFZ-Anhängern( auch Wohnwagen und Wohnmobile!) nicht länger als zwei Wochen geparkt werden." Ich habe mir den §12 Abs. 3b angeschaut, da steht nichts von WOMO`s, nur von Anhängern. Vielleicht kennt sich jemand aus. Vielen Dank!!!!!<br><br>
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