Re: TÜV und die Gasprüfung

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geschrieben von dm (altes Forum) am Donnerstag, 10. Juli 2003 23:07 Uhr

Als Antwort auf : "Re: TÜV und die Gasprüfung":

Mal wieder einer, der meint, die Gasprüfung wäre Luxus. Die Verordnung über Flüssiggas ist Gesetz und die Strafen sind happig. Und dann lass es mal zum Unfall mit Gas aber ohne Prüfung kommen und jemand wird verletzt. Dann wird es ernst.<p>Gasprüfung alle 2 Jahre M U S S sein, ob mit,vor, ohne oder nach dem TüV, selbst für abgemeldete Wohnwagen auf dem Dauerstellplatz.<br>Nur eben, darf der TüV die Plakette verweigern, denn die haben eigentlich andere Sachen zu prüfen.<br>dm<br>

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