Gewährleistung

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geschrieben von lonsome (altes Forum) am Dienstag, 8. Juli 2003 17:07 Uhr

Als Antwort auf : "Re: Wohnmobil gekauft und am nächsten Tag Motor defekt, wer":

Hallo,<br>das mit der oben genannten Garantie stimmt nicht, außer sie wurde extra vereinbart. Garantie gibt es seit dem neuen Gewährleistungrecht kaum mehr. Prinzipiell hast Du zwei Jahre Gewährleistung. Diese Gewährleistung kann der Händler im Gegensatz zu einer Privatperson nicht ausschließen. In den ersten 6 Monaten ist der Händler zum Nachweis verpflichtet, daß der Schaden nicht schon zum Zeitpunkt des Verkaufs vorlag, ab diesem Zeitpunkt mußt Du nachweisen, daß der Schaden zum Zeitpunkt des Kaufes vorlag. Er müßte Dir also im konkreten Fall beweisen, daß der Schaden von Dir in diesen 6 Stunden verursacht worden wäre. Dies kann er wohl kaum, deswegen ist er für den Schaden haftbar, übrigens ebenso für entstehende Folgekosten: Fahrten zum Händler, zur Werkstatt (Abnutzung Womo, Diesel ...), Arbeistzeitausfall dafür etc. Dabei richten sich die Ansprüche immer an den verkaufenden Händler, also beispielsweise nicht an eine Fiat-Werkstätte (außer die hat das Womo verkauft). Dem Händler muß eine Chance gegeben werden, das Fahrzeug zu richten, wenn dies nicht gelingt, kannst Du den Kaufvertrag rückgängig machen. Ich würde mir auf alle Fälle schriftlich vom Händler bestätigen lassen, daß Du Dich an eine Fiat-Werkstatt wenden sollst. Sonst kann er sich später vor der Übernahme der Kosten drücken mit dem Argument: "Ich habe selber keine Gelegenheit bekommen, den Schaden zu beheben!"´<br>Wichtig ist übrigens noch eine Überprüfung des Kaufvertrages, ob der Händler selbst der Verkäufer ist oder ob er den Kauf nur vermittelt hat. Wurde der Kauf nur vermittelt, ist der wahre Verkäufer also eine Privatperson, dann kann die Gewährleistung auch ausgeschlossen sein (hier könnte dann aber arglistige Täuschung vorliegen).<br>Wenn der Händler selbst der Verkäufer ist: Nicht abwimmeln oder irritieren lassen: Er muß den Schaden übernehmen, wenn ihm die Gelegenheit dazu gegeben wurde, oder er Dir den Auftrag erteilt hat, selbst zu einer Werkstatt zu gehen. Notfalls Anwalt - die Sachlage ist eindeutig.<br>Gruß<br>lonsome<br>

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