geschrieben von WizOp (altes Forum) am Montag, 7. Juli 2003 21:07 Uhr
Als Antwort auf : "Re: Lieferfristen für Neufahrzeuge":
: Hier ist ein Anwalt angesagt; einem Freund ist dasselbe passiert, hier sagte der Anwalt, solange der Händler grundsätzlich lieferungswillig sei, aber durch Umstände, die er nicht zu vetreten hat, nicht liefern kann, kann man sich kaum aus dem Vertrag zurückziehen.<p>Natürlich kannst Du, Du mußt ihm nur ne angemessene Nachfrist setzen... kann ja nicht sein, dass Du auf ewig an einen Vertrag gebunden ist, den der andere aus welchen Gründen auch immer nicht erfüllt...<br>
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