geschrieben von alfred (altes Forum) am Sonntag, 6. Juli 2003 11:07 Uhr
Als Antwort auf : "Re: Lieferfristen für Neufahrzeuge":
: Korrektur: Bestelldatum natürlich 15. November 2002, Gruss muk<p><br>Hier ist ein Anwalt angesagt; einem Freund ist dasselbe passiert, hier sagte der Anwalt, solange der Händler grundsätzlich lieferungswillig sei, aber durch Umstände, die er nicht zu vetreten hat, nicht liefern kann, kann man sich kaum aus dem Vertrag zurückziehen.<br>mfg<br>Alfred<br><br>
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