Re: Kanutransport

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geschrieben von WizOp (altes Forum) am Dienstag, 1. Juli 2003 09:07 Uhr

Als Antwort auf : "Re: Kanutransport":

Na ja, dass man Ladung, die nach hinten über das Fahrzeugende hinausragt, mit einem Bild von Honecker (roter Lumpen) kennzeichnen muß, war mir schon bekannt... nach dem Gesetzestext würd ich eine Sicherungsleine vom Kanu zum Fahrzeug (AHK, Abschleppöse) ziehen und daran in passender Höhe das rote Fähnschn!?<p><br>

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