geschrieben von KalleR (altes Forum) am Montag, 30. Juni 2003 11:06 Uhr
Als Antwort auf : "Re: WOMO-Zulassung und SF-Rabatte":
: Hallo Andreas<p>: dein Womo muß mind. ein halbes Jahr zugelassen sein, damit der SF nicht verfällt. Den Brief brauchst du in jedem Fall, und das mit dem Kocher geht schief, da er in der Regel mit Gasscglauch angeschlossen ist. Schläuche sind im Innenraum verboten! Ohne fest installierte Gasanlage ist keine Zulassung als Womo möglich.<p>: Gruß Gerald<p>Hi,<p>kann so nicht ganz stimmen: bei unserem Kastenwomo ist der Küchenblock herausnehmbar mit der Folge, dass alle Anschlüsse (GAS,WASSER,ABWASSER) mit Schlauch+Steckkupplung angeschlossen sind.<br>
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