geschrieben von Vinci (altes Forum) am Sonntag, 29. Juni 2003 21:06 Uhr
Als Antwort auf : "und auch PKW mit zulGG grösser 2,8 to sparen..":
derzeit ist die Regelung für kfz bis 3.5 to zGG noch kein Gesetz. Unser Herr Eichel drückt sicht noch davor. Es wird künftig so sein, dass alle WOMO mit einem zul. Gesamtgewicht bis 3.5 to. nach Hubraum versteuert werden. Die heutige Regelung von 2,8 - 3,5 to. nach Gesamtgewicht zu versteuern, wird entfallen. <br>Das Sonntagsfahrverbot gilt nur für Lastkraftfahrzeuge. Wenn das Fahrzeug im Fahrzeugschein als So.Kfz... beschrieben ist, fällt es nicht unter das Sonntagsfahrverbot. Es sind lediglich die Vorschriften für Fahrzeug von mehr als 3.5 to. zu beachten.<p>MfG<br>Vinci<br><br>
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