geschrieben von Gerald Wührl (altes Forum) am Montag, 23. Juni 2003 16:06 Uhr
Als Antwort auf : "zurückgeben / batterie":
hallo zusammen,<br>es spielt keine Rolle, ob der Verkäufer oder Käufer einen Mangel erkennen konnte oder nicht. Der Händler müsste (6 Monate lang) beweisen können, daß der Defekt bei der Übergabe nicht vorhanden war. Das kann er nicht. Aber eine Rückgabe kann man nicht erzwingen, ein Recht auf Reparatur steht ihm zu. Erst wenn die Reparatur zweimal scheitert, muß er das Fahrzeug zurücknehmen.<p>Gruß Gerald<br>
Antworten:
Zurück zum Forum Recht, Steuer und Versicherung
Diese Seite weiterempfehlen
03.12 21:55:
Re: 110-500-35-B1
03.12 21:43:
Re: klappern, karren und knistern Möbel- Windgeräusche Fenst
03.12 21:30:
Wasserschaden und Undichtigkeiten (nach 6 Jahren)?
03.12 20:06:
Re: Wohnwagen oder kleines WoMo??
03.12 19:49:
Re: Wohnwagen oder kleines WoMo??
03.12 19:08:
Re: Wohnwagen oder kleines WoMo??
03.12 18:53:
Urlaubsgewohnheiten..
03.12 18:29:
Re: GÜNSTIG NEUE TRUMATIC C6002 Gesucht
03.12 17:52:
Re: TÜV Rheinland trägt Gurtbock nicht ein
03.12 12:58:
Re: Wohnwagen oder kleines WoMo??
03.12 07:43:
Re: GÜNSTIG NEUE TRUMATIC C6002 Gesucht
03.12 01:57:
Neue Gasversorgungsleitungen und und Ventilblock
03.12 01:41:
Re: 110-500-35-B1
03.12 01:34:
Re: Wohnwagen oder kleines WoMo??