Re: zurückgeben / batterie

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geschrieben von Gerald Wührl (altes Forum) am Montag, 23. Juni 2003 16:06 Uhr

Als Antwort auf : "zurückgeben / batterie":

hallo zusammen,<br>es spielt keine Rolle, ob der Verkäufer oder Käufer einen Mangel erkennen konnte oder nicht. Der Händler müsste (6 Monate lang) beweisen können, daß der Defekt bei der Übergabe nicht vorhanden war. Das kann er nicht. Aber eine Rückgabe kann man nicht erzwingen, ein Recht auf Reparatur steht ihm zu. Erst wenn die Reparatur zweimal scheitert, muß er das Fahrzeug zurücknehmen.<p>Gruß Gerald<br>

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