geschrieben von WizOp (altes Forum) am Montag, 23. Juni 2003 14:06 Uhr
Als Antwort auf : "Garantie ja oder nein":
Garantie habt Ihr keine, wenn Euch der Händler nicht ausdrücklich eine eingeräumt hat (Kaufvertrag).<p>Was Ihr allerdings habt, ist eine Gewährleistung nach Neuem Schuldrecht von mindestens sechs Monaten auch bei Gebrauchtkauf vom Händler - wenn er Euch erzählt hat, dass er das bei Gebrauchtgütern nicht braucht oder weniger einräumt, sind entsprechende Vereinbarungen nichtig. Er schuldet Euch eine mängelfreie Sache, soweit man das erwarten kann. Angeklebte Fensterkurbeln z.B. sind nicht zu erwarten
<p>Was allerdings völlig uninteressant ist, ist die Frage, was drin war, als der Vorbesitzer den Bock an den Höker verkauft hat. IHR habt ihn mit alter Batterie und ohne Rückfahrkamera gekauft.<p>Fordert den Händler auf, die Fehler instandzusetzen oder den Wagen zurückzunehmen, droht im Weigerungsfall mit Anwalt/Gutachter, und macht die Drohung wahr, wenn Ihr nicht zufrieden seid!<p>Gruß<p>WizOp<br>
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