geschrieben von andreas (altes Forum) am Freitag, 20. Juni 2003 17:06 Uhr :
<br>hallo, habe einen MB L608D, Bj. 74 erworben, ausgebaut zum wohnmobil. Mich <br>interessiert, ob das fahrzeug, das im brief als Sonder-KFZ ausgewiesen ist, als <br>LKW gilt, mit allen konsequenzen, die sich aus der straßenverkehrsordnung ergeben.<br>Wie sieht es mit dem wochenendfahrverbot für LKW aus ? Wo könnte ich mich <br>über die rechtlichen unterschiede zwischen wohnmobilen über und unter 2,8 t (oder <br>3,5 t ?) informieren ? Und was ist überhaupt der rechtliche unterschied zwischen <br>einem wohnmobil und einem Sonder-KFZ ?<br>Vielen dank für eure antworten.<br>Andreas <br>
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