Re: Anhänger mit längst abgelaufenem TÜV geerbt

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geschrieben von RoDenzel (altes Forum) am Sonntag, 8. Juni 2003 08:06 Uhr

Als Antwort auf : "Re: Anhänger mit längst abgelaufenem TÜV geerbt":

: Wenn du das Fahrzeug anmeldest, bekommst du von <br>: der Zulassungsstelle eine Bescheinigung mit der <br>: du zum TÜV fahren darfst.<br>: Frag am besten bei deiner Zulassungsstelle nach.<p>Das dachte ich auch... Aber vor ca. einem Jahr wollte ich ein Fahrzeug ohne TüV anmelden. Da wurde mir gesagt, "keine Zulassung ohne TüV". Dabei habe ich jedoch gelernt, daß man auch ohne Zulassung zum TüV fahren darf. So wurde es mir jedenfalls von der Dame bei der Zulassungsstelle gesagt.<p>Gruß<br>RoDenzel<br><br>

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