geschrieben von Stefan Süßmann (altes Forum) am Donnerstag, 5. Juni 2003 16:06 Uhr
Als Antwort auf : "Anhänger mit längst abgelaufenem TÜV geerbt":
: Hi zusammen, <p>: ich hab eine knifflige Frage:<p>: Ich hab von einem Erbonkel einen etwas älteren Klapp-Wohnanhänger (so ein in Holland beliebtes Gerät) geerbt. Steht derzeit in einer Scheune und ist angemeldet.<p>: Bei näherer Betrachtung habe ich festgestellt, daß der TÜV bereits im Juli 2001 abgelaufen ist.<p>: Was soll ich tun? Auf die Straße zum TÜV darf ich ja damit nicht, und wenn ich das Ding mit einem Roten Kennzeichen bugsiere wirds wohl auch ein Problem. <p>: Bleibt noch die Möglichkeit des Abschleppdienstes. <br>: Und was sagt überhaupt der TÜV wenn die letzte HU so lang zurück ist? Im Netz hab ich was über die Fristen gefunden. Das hieße, daß ich , wenn ich jetzt zur HU "fahren" würde gleich im Juli die nächste HU fällig wäre - liege ich da richtig?<p>: Gruß<p>: Peter<p>Hallo,<br>Du fährst einfach zur Hauptuntersuchung. Da der Anhänge länger als 23 Monate überzogen ist, wird er genau einen Monat Laufzeit bekommen. Also wird in der Regel eine "Doppelabnahme" gemacht und er hat dann wieder 2 Jahre "TÜV".<p>mfg<p>Stefan<p><br>
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