geschrieben von Seekater (altes Forum) am Donnerstag, 5. Juni 2003 11:06 Uhr
Als Antwort auf : "gebrauchtes Womo gelegentlich vermieten":
: Ich habe die Idee mir ein gebrauchtes Womo zu kaufen. <p>: Falls ich dieses Womo gelegentlich vermieten will (9-12 Wochen pro Jahr), was muss ich beachten?<br>: - Gewerbe dafür anmelden?<br>: - für Wieviel Jahre kann/muss man ein gebrauchtes Womo abschreiben?<br>: - Wie versichern? kann man es für die paar Verleih-Wochen extra versichern?<p>: Gruß JO<p><p>Hallo Jo,<p>wie aus den vorangegangenen Zuschriften schon ersichtlich geworden ist, kommt für ein gebrauchtes WoMo nur die "gelegentliche Überlassung" an Bekannte, Freunde etc. gegen ein Nutzungsentgelt in Betracht. Du machst das dann rein privat eben um ein Zubrot zu Deinem kostenintensiven Hobby zu haben. Beachte aber dabei: Dies ist der Stoff an dem Freundschaften zerbrechen können. Was passiert wenn ein guter Bekannter Schäden am WoMo hinterläßt (etwa Rückstufung in der Haftpflicht....). Aus meiner Sicht ist es auch unschädlich, wenn Du in dieser Funktion eine begrenzte Werbung machst. Allerdings solltest Du dann das Klein gedruckter der Versicherung ausführlich lesen und ggfs. Dir eine verbindliche Auskunft geben lassen, wo die Versicherung die Grenze zwischen Vermietung und Nutzungsüberlassung zieht. Außerdem mußt Du auch als Privatmann dann eine Buchführung haben und jederzeit nachweisen können, daß die Ausgaben größer sind als die Einnahmen. Das Finanzamt ist nämlich schnell dabei, dort wo Einnahmen sind Steuern zu fordern.<p>Bei gewerblicher Vermietung enstehen eine Reihe von Hemmnissen:<br>- Höhere jährliche Versicherungskosten (ein Kurzzeitgewerbe gibt es nicht)<br>- Jährlicher TÜV<br>- Schärfere Vorschriften bezüglich Gas<br>- Abschreibung beim FA erst, wenn eine gewerbliche Tätigkeit eindeutig ist - im Regelfall müssen mehrere Wohnmobile zur Vermietung bereit stehen.<p>Soweit ich informiert bin ist das Risiko bei "Vermietung an jedermann" heftig, es kommt nicht jeder mit einem derart großen Fahrzeug klar. Entsprechend sind die Prämien bei Vermietung. Denke auch an den Fall, Mieter X bringt Fahrzeug beschädigt zurück, Mieter Y folgt am Tag danach. Aus diesem Grund werden auch ausschließlich Neufahrzeuge vermietet (keine Verschleißschäden, Mieter gehen mit Neufahrzeugen am sorgfältigsten um). Außerdem ist der Wertverlust und damit die Abschreibung bei Neufahrzeugen am größten.<p>Dies sind alles Faktoren, die bei Deinem Anliegen entgegen stehen. Deshalb empfehler ich, wenn , dann nur auf privater Basis mit der richtigen Einstellung: Es darf Dir nichts ausmachen, wenn in einem Jahr X-Schäden (z.B. abgebrochener Aufsteller am Oberschrank) aufgetreten sind, und Du keinen einzigen selbst verursacht hast. Ein gehöriges Maß Bastlermentlität und die Bereitschaft den Wagen immer fit zu halten wirst Du ja wohl haben, wenn Du ein gebraucht Fahrzeug kaufst.<p>Gruß<br>Seekater<br>
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