geschrieben von antonk (altes Forum) am Sonntag, 1. Juni 2003 10:06 Uhr
Als Antwort auf : "Anhänger mit längst abgelaufenem TÜV geerbt":
: Hi zusammen, <p>: ich hab eine knifflige Frage:<p>: Ich hab von einem Erbonkel einen etwas älteren Klapp-Wohnanhänger (so ein in Holland beliebtes Gerät) geerbt. Steht derzeit in einer Scheune und ist angemeldet.<p>: Bei näherer Betrachtung habe ich festgestellt, daß der TÜV bereits im Juli 2001 abgelaufen ist.<p>: Was soll ich tun? Auf die Straße zum TÜV darf ich ja damit nicht, und wenn ich das Ding mit einem Roten Kennzeichen bugsiere wirds wohl auch ein Problem. <p>: Bleibt noch die Möglichkeit des Abschleppdienstes. <br>: Und was sagt überhaupt der TÜV wenn die letzte HU so lang zurück ist? Im Netz hab ich was über die Fristen gefunden. Das hieße, daß ich , wenn ich jetzt zur HU "fahren" würde gleich im Juli die nächste HU fällig wäre - liege ich da richtig?<p>: Gruß<p>: Peter<br>Wenn der Tüv abgelaufen ist während das Fahrzeug abgemeldet war, brauchst du nur einmal zum TÜV (vorrausgesetz das Fahrzeug war nur Stillgelegt, also maximal 12 bzw. 18 Monate abgemeldet.<br>Wenn du das Fahrzeug anmeldest, bekommst du von der Zulassungsstelle eine Bescheinigung mit der du zum TÜV fahren darfst.<br>Frag am besten bei deiner Zulassungsstelle nach.<p>gruss antonk<br><br>
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