geschrieben von schnuppel (altes Forum) am Samstag, 31. Mai 2003 18:05 Uhr :
Hi zusammen, <p>ich hab eine knifflige Frage:<p>Ich hab von einem Erbonkel einen etwas älteren Klapp-Wohnanhänger (so ein in Holland beliebtes Gerät) geerbt. Steht derzeit in einer Scheune und ist angemeldet.<p>Bei näherer Betrachtung habe ich festgestellt, daß der TÜV bereits im Juli 2001 abgelaufen ist.<p>Was soll ich tun? Auf die Straße zum TÜV darf ich ja damit nicht, und wenn ich das Ding mit einem Roten Kennzeichen bugsiere wirds wohl auch ein Problem. <p>Bleibt noch die Möglichkeit des Abschleppdienstes. <br>Und was sagt überhaupt der TÜV wenn die letzte HU so lang zurück ist? Im Netz hab ich was über die Fristen gefunden. Das hieße, daß ich , wenn ich jetzt zur HU "fahren" würde gleich im Juli die nächste HU fällig wäre - liege ich da richtig?<p>Gruß<p>Peter<br>
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