Re: HILFE UNDICHT - neues Gewährleistungsrecht

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geschrieben von Burkhard (altes Forum) am Dienstag, 27. Mai 2003 16:05 Uhr

Als Antwort auf : "HILFE UNDICHT gerade erst gekauft...":

Hi Ulli,<p>###Komme grad aus Wien zurück und erfahre von meiner Frau, daß ihr gesagt worden ist als sie das Womo von der Reklamation zurück geholt hat, daß es undicht ist.<p>###Aber Fakt ist, daß ich das Auto jetzt etwa 6 Wochen habe - und es natürlich nicht gekauft hätte, wenn mir die Undichtheit - auch eine reparierte bekannt gewesen wäre.<p>Meines Wissens brauchst du keinen Gutachter usw. Bei dir ist das neue Gewährleistungsrecht (seit 2002) von Vorteil, da das Gesetz im ersten halben Jahr in jedem Fall von einem schon zur Übergabe vorhandenem Mangel ausgeht. Der Händler muss das Gegenteil nachweisen. Nach den 6 Monaten ist die Beweislast umgekehrt ((. Bei einem Gebrauchtkauf vom Händler ist es ähnlich, die Gewährleistung kann aber auf 3 Monate (glaube ich zu wissen) begrenzt werden. Ein kompletter Ausschluss im Vertrag ist hier nicht möglich. <p>Wenn es bei dir also zeitlich passt, hin zum Händler, Mängelrügen und das komplette Programm... <p>Gruß Burkhard<br>

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