geschrieben von Peter (altes Forum) am Freitag, 23. Mai 2003 10:05 Uhr
Als Antwort auf : "was ist mit Kartuschen-Kocher":
Hallo Andreas,<br>hier der Text für die Mindestausstattung des Wohnteils:<p>6.1 Mindestausstattung für den Wohnteil <br>Um ein Fahrzeug als Sonstiges Kraftfahrzeug Wohnmobil bezeichnen zu können, muß folgende Mindestausstattung für den Wohnteil vorhanden sein: <br>- Sitzgelegenheit mit Tisch <br>- Schlafplätze, wobei auch Sitzgelegenheiten, die zu Schlafplätzen umgewandelt werden können, ausreichend sind, <br>- Küche bzw. Kocheinrichtung <br>- Schrank bzw. Stauraum. <br>Die Einrichtungen müssen fest eingebaut sein. Der Wohnteil muß den überwiegenden Teil des Fahrzeugs einnehmen und er muß den Eindruck eines für Wohnzwecke geeigneten und bestimmten Raumes hervorrufen. Volle Stehhöhe ist nicht erforderlich. <p><br>Du mußt also eine Kochgelegenheit haben. Mit welcher Energie die betrieben wird. 220 Volt, Spiritus oder Gas, ist Dir überlassen.<p>Bei Gasgeräten ist zu beachten, das der Hersteller der Geräte, diese für den Betrieb in geschlossenen Räumen zugelassen hat. Für ausreichende Belüftung ist zu sorgen.<p>Es ist keine Gasanlage für ein Wohnmobil vorgeschrieben!<p>Grüße<br>Peter<br><ul><li><a href="http://www.farbendynamik.de/colori/tips.htm">Tips für Wohnmobil-Selbst-aus-und -um-bauer vom TÜV</a></ul>
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