Re: WOMO-Zulassung und SF-Rabatte

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geschrieben von Gerald Wührl (altes Forum) am Donnerstag, 22. Mai 2003 13:05 Uhr

Als Antwort auf : "WOMO-Zulassung und SF-Rabatte":

Hallo Andreas<p>dein Womo muß mind. ein halbes Jahr zugelassen sein, damit der SF nicht verfällt. Den Brief brauchst du in jedem Fall, und das mit dem Kocher geht schief, da er in der Regel mit Gasscglauch angeschlossen ist. Schläuche sind im Innenraum verboten! Ohne fest installierte Gasanlage ist keine Zulassung als Womo möglich.<p>Gruß Gerald<br><br>

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