geschrieben von Andreas technoblau (altes Forum) am Donnerstag, 22. Mai 2003 13:05 Uhr
Als Antwort auf : "Re: WOMO-Zulassung und SF-Rabatte":
<br>: : 3) Brauche ich beim TÜV / Zulassungsstelle den Brief oder gibt es eine Bescheinigung wie bei der Standheizung, die dann später mal eingetragen werden muß? (VW-Bank will 8 EUR für Brief-Versand)<p>: ==> die Frage verstehe ich nicht so ganz, aber du mußt das Fahrzeug ohnehin als Sonder-Kfz Wohnmobil zulassen. Damit wird der Brief geändert. Eintrag erfolgt also zwangsläufig. Ohne diese Eintragung keine günstige Steuer.<p>: Gruß<p>: Klaus<p><br>Hallo Klaus,<p>danke für Deine Anworten. Meine Frage 3 war wirklich etwas blöd formuliert.<p>Dies ist mein Anliegen:<p>Der Brief ist bei der Volkswagen-Bank (zur Auflastung haben die den schonmal an den Tüv geschickt - 8 EUR Gebühren)<p>Weil ich noch nicht weiß, welcher TÜV oder Dekra mit die WOMO-Eigenschaft bestätigt, kann ich der VW-Bank nicht sagen, wohin sie dien Brief schicken sollen.<p>Vielleicht muß ich ja verschiedene TÜV/Dekra ausprobieren, bis einer gnädig ist ... und wenn ich dann den Brief nicht bräuchte, könnte ich mir sofort die Bescheinigung WOMO geben lassen und muß nicht erst den Brief dorthin schicken lassen (und der Prüfer - oder ein anderer - überlegt es sich nochmal anders).<p>Weil T4, Multivan mit reingestelltem Kocher als WOMO bedarf wohl etwas Überredungskraft.<p>Viele Grüße aus Münster<p><br>Andreas<p><br><br>
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