geschrieben von KlausH (altes Forum) am Donnerstag, 22. Mai 2003 10:05 Uhr
Als Antwort auf : "WOMO-Zulassung und SF-Rabatte":
Hallo,<p>zu 1) Wie sieht es mit der Schadensfreiheit aus (bei WOMO gibt es wohl nur drei oder vier Klassen) ich bin seit 20 Jahre unfallfrei. Welcher Klasse entspricht das.<p>==> Du kommst in die günstigste SF-Klasse bei deiner Versicherung<p>zu 2) Wenn ich meinen jetzigen SF Rabatt auf das WOMO übertrage und nach ein paar Jahren doch wieder zu einem stinknormalen PKW zurückkehre, kriege ich dann meinen PKW SF-Rabatt zurück?<p>==> ja, vorausgesetzt du hast in den paar Jahren keinen Schaden<p><br>: 3) Brauche ich beim TÜV / Zulassungsstelle den Brief oder gibt es eine Bescheinigung wie bei der Standheizung, die dann später mal eingetragen werden muß? (VW-Bank will 8 EUR für Brief-Versand)<p>==> die Frage verstehe ich nicht so ganz, aber du mußt das Fahrzeug ohnehin als Sonder-Kfz Wohnmobil zulassen. Damit wird der Brief geändert. Eintrag erfolgt also zwangsläufig. Ohne diese Eintragung keine günstige Steuer.<p>Gruß<p>Klaus<br>
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