WOMO-Zulassung und SF-Rabatte

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geschrieben von Andreas technoblau (altes Forum) am Mittwoch, 21. Mai 2003 21:05 Uhr :

Hallo,<p>technisch habe ich - hoffentlich - alles getan, um meinen T4 als WOMO zuzulassen.<p>Nun stellen sich mir aber doch noch Fragen:<p>1) Wie sieht es mit der Schadensfreiheit aus (bei WOMO gibt es wohl nur drei oder vier Klassen) ich bin seit 20 Jahre unfallfrei. Welcher Klasse entspricht das.<p>2) Wenn ich meinen jetzigen SF Rabatt auf das WOMO übertrage und nach ein paar Jahren doch wieder zu einem stinknormalen PKW zurückkehre, kriege ich dann meinen PKW SF-Rabatt zurück?<p>3) Brauche ich beim TÜV / Zulassungsstelle den Brief oder gibt es eine Bescheinigung wie bei der Standheizung, die dann später mal eingetragen werden muß? (VW-Bank will 8 EUR für Brief-Versand)<p>Danke für Eure Antworten<br>und Grüße aus Münster<p><br>Andreas<br><br>

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