geschrieben von Andreas technoblau (altes Forum) am Mittwoch, 21. Mai 2003 21:05 Uhr :
Hallo,<p>technisch habe ich - hoffentlich - alles getan, um meinen T4 als WOMO zuzulassen.<p>Nun stellen sich mir aber doch noch Fragen:<p>1) Wie sieht es mit der Schadensfreiheit aus (bei WOMO gibt es wohl nur drei oder vier Klassen) ich bin seit 20 Jahre unfallfrei. Welcher Klasse entspricht das.<p>2) Wenn ich meinen jetzigen SF Rabatt auf das WOMO übertrage und nach ein paar Jahren doch wieder zu einem stinknormalen PKW zurückkehre, kriege ich dann meinen PKW SF-Rabatt zurück?<p>3) Brauche ich beim TÜV / Zulassungsstelle den Brief oder gibt es eine Bescheinigung wie bei der Standheizung, die dann später mal eingetragen werden muß? (VW-Bank will 8 EUR für Brief-Versand)<p>Danke für Eure Antworten<br>und Grüße aus Münster<p><br>Andreas<br><br>
Antworten:
Zurück zum Forum Recht, Steuer und Versicherung
Diese Seite weiterempfehlen
10.10 21:25:
Re: 2. Batterie liefert nur kurz Strom, wird evtl. nicht gel
10.10 20:43:
fortschreitender Defekt bei Elektronik ?
10.10 17:05:
Re: 2. Batterie liefert nur kurz Strom, wird evtl. nicht gel
10.10 15:26:
Zündproblem bei Trumatic C 6000 Heizung
09.10 21:23:
Re: Kaufberatung T4 Knaus Traveller
09.10 17:45:
Kaufberatung T4 Knaus Traveller
08.10 11:54:
Suche Gleichgesinnte für Reise mit dem Womo in den Süden
07.10 13:47:
Re: Electrolux Kühlschrank RM 2251 230 Volt
06.10 17:07:
Re: 2. Batterie liefert nur kurz Strom, wird evtl. nicht gel
06.10 01:01:
Re: Getriebegeräsch????
05.10 19:52:
Re: Getriebegeräsch????
04.10 23:53:
Getriebegeräsch????
04.10 01:07:
Re: 2. Batterie liefert nur kurz Strom, wird evtl. nicht gel
03.10 22:34:
Re: benötige Bedienanleitung für Ladegerät CBE A910