geschrieben von Stefan Süßmann (altes Forum) am Montag, 19. Mai 2003 11:05 Uhr
Als Antwort auf : "Abrechnung von Versicherungsschäden":
: Der Bundesgerichtshof hat in zwei Urteilen entschieden: Wer nach einem unverschuldeten Unfall die Reparatur selber ausführt, muss von der gegnerischen Versicherung den vollen Preis einer Werkstattreparatur erstattet bekommen. Auch wenn die Reparatur gar nicht durchgeführt wird, muss nach Werkstattpreisen beglichen werden.<br>: Die Urteilbegründung der Bundesrichter lautete logisch, dass der Geschädigte einen Anspruch auf Ersatz hat - egal, ob er das Geld für die Werkstattreparatur ausgibt oder nicht (gelesen in der WiWo Nr. 20/2003).<p>Hier ist die Rede von Haftpflichtschäden !!!!<p>Ich habe noch von keinem Haftpflichthagelschaden gehört...... es sein denn, Du kennst den, der es hat hageln lassen
)<p>mfg<p>Stefan<p><br>
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