geschrieben von Sam (altes Forum) am Donnerstag, 15. Mai 2003 13:05 Uhr
Als Antwort auf : "Re: Gewährleistung bei Getriebschaden":
Danke Gerald,<p>habe auch ein wenig recherchiert, erstens kann eine Privatperson, die wie ein Fachmann auftritt, was hier wohl der Fall ist ("habe ich als KfZ Meister ordnungsgemöäß repariert " leider nicht das Getriebe
(() keinen grundsätzlichen Gewährleistungsausschluß erklären, zweitens liegt die Vermutung nahe, dass er es als Händler verkauft hat, und damit bin ich im Verbrauchsgüterkauf, sprich, es gilt die 6 Monats Regel der Beweisumkehr und in der bin ich tag genau drin (einen Tag später ....) M.E. ist der Fehler ja auch nicht das Getriebe, sondern Fehler ist das nicht vorhandene Getriebeöl, und er müßte beweisen, dass es zum Zeitpunkt des Verkaufes ordnungsgemäß war. Schwierig wird es, wenn er behauptet, dass Getrieb wäre so oder so kaputt gegangen, aber das wiederum müßte er auch beweisen....<p>Aber Recht haben und Recht bekommen ist leider nicht das Gleiche.<br>
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