geschrieben von Gerald Wührl (altes Forum) am Donnerstag, 15. Mai 2003 09:05 Uhr
Als Antwort auf : "Gewährleistung bei Getriebschaden":
Hallo Sam,<br>ich fürchte für dich, die Chancen sind in beiden Fällen null. Ist das Fahrzeug privat verkauft worden, ist eh alles klar. Bei einem Händler aber dreht sich die Beweispflicht für die Gewährleistung nach einem halben um: du mußt beweisen, daß der Fehler beim Kauf schon vorhanden war und das ist nicht einfach. Anders wäre es, er hätte dir Garantie gegeben. Gewährleistung ist eben was ganz anderes.<p>Gruß Gerald<br>
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