geschrieben von Oliver (altes Forum) am Donnerstag, 15. Mai 2003 07:05 Uhr
Als Antwort auf : "Gewährleistung bei Getriebschaden":
Hallo Sam,<br>hast Du das Wohnmobil über die Firma(Autohandel) oder Privat bei dem Kfz.-Meister gekauft?<br>Bei privatem Kauf, sieht es nicht so gut aus.<br>Nach einem halben Jahr,seit dem Kauf, mußt Du ihm beweisen, das er davon wußte oder wissen mußte.<br>Mein Nachbar hat genau so einen Fall jetzt vor Gericht, und verloren!<br>Auf die Aussage des Kfz.-Meisters der die Reparatur durchgeführt hat, kann man meistens nicht viel geben. Das Gericht erkennt nur Gutachten eines Sachverständigen an. (meistens)<br>Viel Glück,<br>Gruß Oliver<br><br>
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