geschrieben von Sam (altes Forum) am Mittwoch, 14. Mai 2003 10:05 Uhr :
Hallo, ich habe ein Frage an die jenigen, die sich mit der Materie auskennen, wir haben im Oktober ein gebrauchtes Wohnmobil von Privat erworben, wobei gesagt werden muss, dass der Verkäufer zum einen KfZ Meister ist und zum anderen einen Autohandel betreibt. Nun sind wir Ostern mit unserem WoMo mit Getriebeschaden in Frankreich gestrandet und es sind einschließlich Abschleppen und Reperatur erhebliche Ksoten entstanden. Nach Angabe des KfZ Meisters, der den Schaden repariert hat, ist zum einen spätestens in 10.000 km ein Austauschgetriebe fällig und zum anderen hätte das Getrieb in 120.000 km Fahrleistung noch nicht eine Wartung o.ä. gesehen.<p>Wie groß sind die Chancen, den Verkäufer in Anspruch zu nehmen? <p>Danke im Voraus.<p>Sam <br><br>
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