geschrieben von lonsome (altes Forum) am Mittwoch, 7. Mai 2003 11:05 Uhr
Als Antwort auf : "falsche aussage":
Das mit der Umkehr der Beseislast stimmt! Danke für die Richtigstellung.<br>Übrigens bin ich beim ADAC auch noch auf ein Urteil gestoßen, das hierzu passen könnte: Ein Auto darf nur ein Jahr lang auf halde gestanden sein, danach darf es nicht mehr als "fabrikneu" verkauft werden. Ob allerdings wieder zwischen fabrikneu und Neufahrzeug unterschieden werden muß, ist wohl wieder eine andere Streitfrage! Ich habe übrigens nochmals bei mir in den Unterlagen nachgeschaut von meinem neuen Womo - und da laufen alle Garantieen etc. ab dem Datum der Fahrzeugübergabe.<br>Gruß<br>lonsome<br><br>
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