geschrieben von jens voshage (altes Forum) am Dienstag, 6. Mai 2003 18:05 Uhr
Als Antwort auf : "Dürfte kein Problem sein":
: Mit der Gewährleistung ist übrigens schon eine wesentliche Verbesserung für die Kunden eingetreten. Früher mußte der Kunde beweißen, daß etwas eine Garantiesache ist, heute liegt die Beweislast beim Händler: Er muß beweisen, daß der Mangel noch nicht vorhanden war - eine erhebliche Verbesserung für den Kunden!<p>das ist leider gottes so falsch. denn es gilt nur in den ersten sechs monaten. danach gibts eine beweislastumkehr. und da die hersteller mit dem neuen haftungsrecht ihre garantie fast alle abgeschaft haben, steht man rechtlich als kunde schlechter da. <br>die genauen texte habe ich vor einiger zeit hier im forum gepostet oder auf die quelle (adac) gelinkt. lies es dir noch mal durch.<br>jens<br>
Antworten:
Zurück zum Forum Recht, Steuer und Versicherung
Diese Seite weiterempfehlen
03.12 21:55:
Re: 110-500-35-B1
03.12 21:43:
Re: klappern, karren und knistern Möbel- Windgeräusche Fenst
03.12 21:30:
Wasserschaden und Undichtigkeiten (nach 6 Jahren)?
03.12 20:06:
Re: Wohnwagen oder kleines WoMo??
03.12 19:49:
Re: Wohnwagen oder kleines WoMo??
03.12 19:08:
Re: Wohnwagen oder kleines WoMo??
03.12 18:53:
Urlaubsgewohnheiten..
03.12 18:29:
Re: GÜNSTIG NEUE TRUMATIC C6002 Gesucht
03.12 17:52:
Re: TÜV Rheinland trägt Gurtbock nicht ein
03.12 12:58:
Re: Wohnwagen oder kleines WoMo??
03.12 07:43:
Re: GÜNSTIG NEUE TRUMATIC C6002 Gesucht
03.12 01:57:
Neue Gasversorgungsleitungen und und Ventilblock
03.12 01:41:
Re: 110-500-35-B1
03.12 01:34:
Re: Wohnwagen oder kleines WoMo??