geschrieben von lonsome (altes Forum) am Donnerstag, 1. Mai 2003 17:05 Uhr
Als Antwort auf : "Kauf eines undichten WOMOS":
Es besteht Anspruch auf Gewährleistung: der Händler hat die Möglichkeit, den Schaden zu reparieren oder auch das Fahrzeug zurückzunehmen (Wandlung). Einen sofortigen Anspruch von Deiner Seite aus, das Fahrzeug zurückzugeben, gibt es nicht, erst nach vergeblichen Reparaturversuchen. Wenn der Händler übrigens bei einer Rückgabe des Fahrzeuges Geld abziehen will, weil Du das Fahrzeug genutzt hast, dann laß Dich nicht darauf ein. Denn er hatte in der Zwischenzeit einen erheblichen Zinsgewinn (es zählen nicht die Haben-, sondern die Sollzinsen, weil Händler ihre Fahrzeuge normalerweise alle auf Kredit auf dem Hof stehen haben).<br>Wenn der Händler nicht spurt - sofort zum Anwalt!<br>Gruß<br>lonsome<br>
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