geschrieben von landcruiser (altes Forum) am Dienstag, 22. April 2003 15:04 Uhr
Als Antwort auf : "Sonntagsfahrverbot":
Wenn im Kfz.-Schein "LKW" eingetragen ist, gilt das Sonntagsfahrverbot mit Anhänger unabhängig vom Gewicht, sonst nicht.<br>Es zählt ausschließlich diese Eintragung "LKW".<br>Ganz einfach und nicht diskutabel. Alle anderen Behauptungen und Mutmaßungen sind leider völlig daneben.<p>Die Vorschrift gilt auch für Privatleute.<p>Man kann, gegen entsprechende Gebühr und mit Begründung, eine Ausnahmegenehmigung beantragen. (und das ist gar nicht so schwer, man fragt zunächst einfach sein Straßenverkehrsamt)<p><br>
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