geschrieben von Roland (altes Forum) am Mittwoch, 2. April 2003 08:04 Uhr
Als Antwort auf : "Re: Sonntagsfahrverbot / auch für Privat!":
Mit der Privaten Nutzung eines Lkw mit Anhänger<br>auch mit Privater Zulassung sollte mann doch etwas vorsichtig sein, vor allem im Freistaat<br>Bayern.<br>Ich wurde mit meinem Peugeot J5 mit Anhänger an einem Sonntag angehalten und mußte meine Fhrt abbrechen bis nach 22.00 Uhr oder mein Fahrzeug würde entschädigungslos eingezogen, da die Polizei in o.g Bundesland der Meinung ist, dass ein solches Fahrzeug nie ein Privatfahrzeug sei.<br>nach 4 Wochen kam dann der Bußgeldbescheid 450.-DM<br>und ein Punkt.<br>Nach Einspruch unf mündlicher Verhandlung nur noch 80,-Dm und ein Punkt.<br>An sonnsten wurde ich mit meinem Kleintransporter <br>nicht belässtigt. also an einem Sonntag Bayern meiden.<p>Roland<br><br>
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