Re: Sonntagsfahrverbot

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geschrieben von Stefan Süßmann (altes Forum) am Mittwoch, 26. März 2003 10:03 Uhr

Als Antwort auf : "Sonntagsfahrverbot":

: <br>: ich wollte meinen Ford transit als Wohnmobil zulassen. Dabei hat sich dann die frage gestellt, zählt es dann weiterhin als LKW und fällt dann, wenn man Sonntags mit anhänger unterwegs ist, unter das Sonntagsfahrverbot?<br>: mfg<br>: Micha<p>Hallo,<br>wenn der Transit zum "So-Kfz" geändert ist, dann fällt er nicht unter das Sonntagsfahrverbot.<br>Sonntagsfahrverbot gilt für LKW über 7,5t und LKW mit Anhänger. Bei "mit Anhänger" gibts keine Gewichtsbeschränkung und keine Einschränkung auf gewerbliche Fahrten. Ein Postgolf (LKW) darf mit Anhänger sonntags nicht fahren.<p>mfg<p>Stefan<br>

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