geschrieben von Peter Leusch (altes Forum) am Dienstag, 25. März 2003 15:03 Uhr
Als Antwort auf : "Sonntagsfahrverbot":
Bin gerade mit dem Führerschein C für mein bestelltes Wohnmobil beschäftigt. In der Fahrschule habe ich gestern erfahren daß es sich bei dem Sonntagsfahrverbot um eine Sozialvorschrift handelt, die nur für gewerbliche Nutzung von Bedeutung ist. Privat darf man fahren. Man dürfte theoretisch auch mit einer Sattelzugmaschine, die man privat fährt, Sonntags durch die Gegend brausen. <br>Da ein Wohnmobil wohl eher nicht gewerblich genutzt wird, treffen die Sozialvorschriften nicht zu und man benötigt keinen EG-Fahrtenschreiber und hat kein Sonntagsfahrverbot, auch alle anderen Pausen- und Lenkzeitregelungen sind nur Sozialvorschriften. <br><br>
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